Wege ans MWG
Viele Wege können ans MWG führen. Zum einen gibt es den klassischen Übertritt von der Grundschule nach der vierten Klasse. Aber auch von der Mittelschule, der Realschule, von anderen bayerischen Gymnasien, aus anderen Bundesländern oder sogar aus anderen Staaten kommend kann das MWG zum Zielpunkt werden.
Mit den auf diesen Seiten zusammengestellten Informationen wollen wir Ihnen auf dem Weg ans MWG helfen. Oder kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern! Vielleicht auch noch interessant, wenn man „Weg“ etwas wörtlicher verstehen möchte: Mein Weg zur Schule: Ansprechpartner, Adressen, Telefonnummern.
Wir beginnen auf dieser Seite mit einigen Voraussetzungen, die gelten, wenn Ihr Kind von der Grund-, Mittel- oder Realschule ans MWG wechseln möchte oder Sie selbst nach dem Erwerb der Mittleren Reife in die Einführungsklasse am MWG eintreten wollen. Auf den folgenden Seiten finden Sie kompakte Informationen zum MWG, zu unserem Info- und Instrumententag sowie Termine und Formulare zur Anmeldung am MWG. Zur Einführungsklasse sowie zu den Modellklassen für Hochbegabte bieten wir zudem auf den entsprechenden Seiten noch spezielle Informationen.
Voraussetzungen für den Übertritt ans Gymnasium
Von der Grund- oder Mittelschule
Nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule ist die Aufnahme am Gymnasium mit einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen ist die Teilnahme am Probeunterricht erforderlich. Die Aufnahme ins Gymnasium ist dann nur nach bestandenem Probeunterricht in Deutsch und Mathematik möglich.
Nach der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule ist die Aufnahme am Gymnasium mit einem Notendurchschnitt von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis uneingeschränkt möglich. Bei einem schlechteren Notendurchschnitt sind eine Aufnahme am Gymnasium oder Teilnahme am Probeunterricht nicht möglich.
Von der Realschule
Sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen und/oder die Eignung bestätigt wird, gibt es folgende Möglichkeiten, von der Realschule an das Gymnasium zu wechseln:
Von der Realschule | ans Gymnasium | unter folgenden Voraussetzungen |
---|---|---|
nach Jgst. 5 | in Jgst. 5 | Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. |
nach Jgst. 5 | in Jgst. 6 | Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. |
nach Jgst. 6 | in Jgst. 6 | Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. |
nach Jgst. 10 | in die Einführungsklasse am MWG (Jgst. 11) | Mittlerer Schulabschluss aus dem laufenden Schuljahr, Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis oder ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird, Einhaltung der Altersgrenze (man darf frühestens am 30. Juni vor Beginn der Einführungsklasse 18 werden). |
nach Jgst. 10 | in Jgst. 11 | Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik von 1,50 oder besser im Abschlusszeugnis. |